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Herrn
Bundeskanzler
Gerhard Schröder
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin Bonn, den 20. Januar 2004
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Sie werden in einigen Wochen einen offiziellen Besuch in die Türkei
abstatten. Dieser Besuch hat uns, die kurdischen und prokurdischen
Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Deutschland veranlasst, uns
an Sie persönlich zu wenden.
Sie haben schon als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
im September 1991 bezüglich der Rechte von Kurden ein wichtiges
politisches Zeichen gesetzt, indem Sie sich bereit erklärt
haben, die Schirmherrschaft der Internationalen Konferenz "das
kurdische Volk - keine Zukunft ohne Menschen-rechte" in der
Landesvertretung Niedersachsen in Bonn, zu übernehmen. Dafür
sind wir Ihnen dankbar und Ihre Eröffnungsrede ist uns noch
in guter Erinnerung. In dieser Rede äußerten Sie Ihr
Unverständ-nis über die Zurückhaltung des gleichermaßen
eingeladenen deutschen Auswärtigen Amtes und sag-ten:
"Ich verstehe das deshalb nicht, weil man bei allem Respekt
vor entwickelten Beziehungen zwischen der Bundesrepublik einerseits
und der Türkei andererseits auch in diesem Fall darauf bestehen
muss, dass für die deutsche Politik Menschenrechte unteilbar
zu sein haben. Es macht keinen Sinn, und es ist nicht gut, wenn
man, was richtig ist, für das Selbstbestimmungsrecht der baltischen
oder auch der jugoslawischen Völker eintritt, das kurdische
aber immer wieder vergisst. Und der Hinweis auf funk-tionierende
staatliche Beziehungen ist dann jedenfalls keine Legitimation für
solche Versäumnisse."
Ihre klaren Worte von damals haben uns ermutigt, Ihnen unser Anliegen
vorzutragen.
Ihre Reise in die Türkei fällt in eine sehr bedeutsame
Zeit. Die Türkei hat jetzt weniger als 10 Monate Zeit für
die Umsetzung der Reformen, bis die EU-Kommission eine Stellungnahme
dazu abgeben wird, ob die Türkei die politischen Kriterien
von Kopenhagen erfüllt hat.
In diesem Kontext müssen wir leider darauf hinweisen, dass
die Türkei in bezug auf die Lösung der Kurdenfrage ("die
Situation im Südosten und die kulturellen Rechte") bei
der Verwirklichung der politischen Kopenhagener Kriterien sich sehr
schwer tut und nicht bereit ist, mutig die notwendigen europäischen
Standards ohne wenn und aber zu implementieren.
Bei der Umsetzung ergibt sich ein sehr uneinheitliches Bild. Die
Türkei sieht offenbar in der notwen-digen Lösung der Kurdenfrage,
die die Rechte von ca. 20 Millionen Kurden in der Türkei beinhaltet,
die Gefahr um die Sicherheit sowie die vermeintliche Bedrohung der
Unteilbarkeit des Staates. Sie spielt leider weiterhin eine hemmende
Rolle bei Umsetzung der politischen Kopenhagener Kriterien durch
die Organe der Exekutive, Legislative und Judikative:
" Bei der Ratifikation des UN-Paktes über bürgerliche
und politische Rechte machte die Türkei im Hinblick auf Artikel
27 einen Vorbehalt geltend. Daraufhin wurde das Recht ethnischer,
re-ligiöser und sprachlicher Minderheiten auf Ausübung
ihrer eigenen Kultur, Bekenntnis und Ausübung ihres eigenen
Glaubens und Gebrauch ihrer eigenen Sprache eingeschränkt.
Des Weiteren sieht dieser Vorbehalt vor, dass dieses Recht nach
Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der türkischen
Verfassung und des Vertrags von Lausanne von 1923 ausgelegt wird.
" Was die Bekämpfung der Diskriminierung betrifft, so
wurde das im Jahr 2001 unterzeichnete Zusatzprotokoll Nr. 12 zur
EMRK, das jede Form von Diskriminierung verbietet, noch nicht ratifiziert.
Die Türkei verfügt immer noch nicht über eine umfassende
Strategie oder umfas-sende zivil- oder verwaltungsrechtliche Bestimmungen
zum Schutz vor Diskriminierung. Fer-ner fehlt es an statistischen
Daten, aus denen die Art und das Ausmaß von Diskriminierungen
aus allen verbotenen Gründen wie Herkunft, Religion oder Sprache
hervorgehen. Die Türkei muss den EU-Besitzstand zum Schutz
vor Diskriminierung gemäß Artikel 13 des EG-Vertrags
noch umsetzen und anwenden.
" Im Rundfunkbereich haben die Reformen, die die Ausstrahlung
von Radio- und Fernsehsen-dungen in kurdischer Sprache ermöglichen,
noch keine konkreten Ergebnisse gezeigt.
" Trotz zahlreicher Änderungen am Parteiengesetz wurde
gegen mehrere prokurdische politische Parteien im Hinblick auf ihr
Verbot Verfahren eingeleitet. Im März 2003 beschloss das Verfassungsgericht
einstimmig die Auflösung der Demokratischen Partei des Volkes
(HA-DEP). Beim Verfassungsgericht wurden außerdem Anträge
zum Verbot der Demokratischen Volkspartei (DEHAP) und der Partei
für Grundrechte und Freiheiten (HAK-PAR) gestellt.
" Im Rahmen der EU-Anpassungspakete wurde das Standesregistergesetz
dahingehend geän-dert, dass Eltern ihren Kindern den von ihnen
gewünschten Namen geben dürfen, vorausge-setzt, diese
Namen stehen in Einklang mit den "moralischen Werten"
und verletzen nicht die öffentliche Ordnung. Der Hinweis auf
"politisch" anstößige Namen wurde aus dem Gesetz
gestrichen. Im September 2003 wurde vom Innenministerium jedoch
ein Rundschreiben an die Provinzen geschickt, mit dem der Geltungsbereich
dieser Änderung eingeschränkt und die Eintragung von Namen
mit den die gewöhnlich im Kurdischen verwendeten Buchstaben
q, w und x, verboten wird.
" Keine Fortschritte wurden bei der Umsetzung des Reformpakets
vom August 2002 "über das Erlernen verschiedener traditionell
von türkischen Bürgern in ihrem Alltag gesprochenen Sprachen
und Dialekte" erzielt. Zahlreiche Anträge auf Einrichtung
kurdischer Sprachkurse wurden von den Behörden mit der Begründung
abgelehnt, die Lehrpläne würden den Schwer-punkt auf die
Kultur und Geschichte und nicht auf den Sprachunterricht legen.
Darüber hinaus gibt es bestimmte strenge ministerielle Richtlinien,
die insbesondere hinsichtlich der Staatsan-gehörigkeit und
der Qualifikationen des Lehrpersonals sowie in bezug auf das erforderliche
Bildungsniveau der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer die Einrichtung
und Durchfüh-rung der Sprachkurse verhindern.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
während Ihrer Regierungszeit als Ministerpräsident in
Niedersachsen hat die Landesregierung Anfang der 90er Jahre beschlossen
den Kindern von kurdischen Arbeitsimmigranten und Flüchtlingen
den muttersprachlichen Unterricht im gesamten Bundesland anzubieten.
Diesem guten Beispiel Ihrer Landesregierung folgten die Bundesländer
Bremen, Hamburg und Nord-rhein-Westfalen.
In der Türkei haben aber Millionen kurdische Kinder seit der
Gründung der Republik am 29.Oktober 1923 nicht mal das Recht,
in privaten Sprachkursen in ihrer Muttersprache Kurdisch das Lesen
und Schreiben zu lernen, obwohl nach den Kopenhagener Kriterien
Ihnen die Bildung in der Mutterspra-che zusteht.
Statt sich stärker für die Umsetzung der politischen
Kriterien von Kopenhagen bis Oktober 2004 zu engagieren und eine
ernsthafte und dauerhafte Lösung der Kurdenfrage innerhalb
der Grenzen der Türkei anzuvisieren, mischt sich die Türkei
massiv in die inneren Angelegenheiten des Irak ein. Sie wehrt sich
vehement gegen eine föderale und demokratische Bundesrepublik
Irak und versucht ge-meinsam mit Iran und Syrien gegen diese Entwicklung
vorzugehen. Ziel der türkischen Regierung ist es, die von Kurden
nach vierzigjährigem verlustreichem Kampf gegen das diktatorische
Regime von Saddam Hussein erkämpften Rechte und Freiheiten
in Südkurdistan (Nordirak) wieder zu vernichten. Eine solche
Einmischung der Türkei in die Angelegenheiten des Nachbarstaates
Irak gefährdet die Stabilität und Frieden in der Türkei
und in der gesamten Region.
Wir sind wegen einigen oben geschilderten und hausgemachten Probleme
der Türkei sehr besorgt, die dem Geist der politischen Kriterien
von Kopenhagen zuwiderlaufen. Die Zeit drängt zu einem ver-bindlichen
Urteil, ob die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen
erfüllt.
Die antieuropäischen Kräfte in der Türkei dürfen
den Beitrittsprozess nicht torpedieren. Die Zukunft des kurdischen
Volkes und der Türkei liegt in Europa. Daher bitten wir Sie
während Ihres Besuchs im Februar 2004 in der Türkei und
Ihren Gesprächen mit der türkischen Regierung dringend
auf die Imp-lementierung der Kopenhagener Kriterien hinzuweisen.
Ermutigen und fordern Sie die türkische Regierung auf in der
Kurdenfrage die europäischen Normen zu verinnerlichen und nicht
an der bisherigen unzeitgemäßen sowie gescheiterten Politik
des Status Quo festzuhalten.
Wir bitten Sie dringend weiter, die Türkei vor der Einmischung
in die inneren Angelegenheiten des Iraks abzuhalten. Die aggressive
Einmischungspolitik der Türkei gegen die Kurden im Irak würde
die gesamte Region destabilisieren und den erhofften Frieden in
Gefahr bringen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns vor Ihrer Reise in
die Türkei die Möglichkeit für einen Gesprächstermin
geben könnten, falls Ihr Terminkalender es Ihnen erlaubt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und erfolgreiche Reise und verbleiben
mit vorzüglicher Hochachtung
i.A.
Abubekir Saydam
(Geschäftsführer des IMK e.V.)
Unterzeichnerinnen/Unterzeichner:
" IMK e.V. - Internationales Zentrum für die Menschenrechte
der Kurden
Dr. Hüseyin Bektas (Vorsitzender)
" KOMJIN - Kurdisches Frauenbüro in Wuppertal e.V.
Zerrin Tek (Vorsitzende)
" KOMKAR - Verband der Vereine aus Kurdistan e.V.
Fettah Timar (Vorsitzender)
" Verein gegen Kriegsverbrechen in Kurdistan e.V.
Mahmut Kilinc (Vorsitzender)
" Yezidisches Forum e.V.
Telim Tolan (Vorsitzender)
" Förderverein HAK-PAR e.V.
Abdulkadir Arslan (Vorsitzender)
" KOMCIWAN - Verband der Jugendlichen aus Kurdistan e.V.
Öznur Sezgin (Vorsitzende)
Kontaktadresse:
Abubekir Saydam
IMK e.V.
Postfach 200738, D - 53137 Bonn
Tel.: +49 /(0) 228-36 28 02
Fax: +49 /(0) 228-36 32 97
E-Mail: imkkurds@aol.com
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