Herrn
Bundeskanzler
Gerhard Schröder
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin Bonn, den 20. Januar 2004


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

Sie werden in einigen Wochen einen offiziellen Besuch in die Türkei abstatten. Dieser Besuch hat uns, die kurdischen und prokurdischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Deutschland veranlasst, uns an Sie persönlich zu wenden.

Sie haben schon als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen im September 1991 bezüglich der Rechte von Kurden ein wichtiges politisches Zeichen gesetzt, indem Sie sich bereit erklärt haben, die Schirmherrschaft der Internationalen Konferenz "das kurdische Volk - keine Zukunft ohne Menschen-rechte" in der Landesvertretung Niedersachsen in Bonn, zu übernehmen. Dafür sind wir Ihnen dankbar und Ihre Eröffnungsrede ist uns noch in guter Erinnerung. In dieser Rede äußerten Sie Ihr Unverständ-nis über die Zurückhaltung des gleichermaßen eingeladenen deutschen Auswärtigen Amtes und sag-ten:
"Ich verstehe das deshalb nicht, weil man bei allem Respekt vor entwickelten Beziehungen zwischen der Bundesrepublik einerseits und der Türkei andererseits auch in diesem Fall darauf bestehen muss, dass für die deutsche Politik Menschenrechte unteilbar zu sein haben. Es macht keinen Sinn, und es ist nicht gut, wenn man, was richtig ist, für das Selbstbestimmungsrecht der baltischen oder auch der jugoslawischen Völker eintritt, das kurdische aber immer wieder vergisst. Und der Hinweis auf funk-tionierende staatliche Beziehungen ist dann jedenfalls keine Legitimation für solche Versäumnisse."
Ihre klaren Worte von damals haben uns ermutigt, Ihnen unser Anliegen vorzutragen.

Ihre Reise in die Türkei fällt in eine sehr bedeutsame Zeit. Die Türkei hat jetzt weniger als 10 Monate Zeit für die Umsetzung der Reformen, bis die EU-Kommission eine Stellungnahme dazu abgeben wird, ob die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt hat.
In diesem Kontext müssen wir leider darauf hinweisen, dass die Türkei in bezug auf die Lösung der Kurdenfrage ("die Situation im Südosten und die kulturellen Rechte") bei der Verwirklichung der politischen Kopenhagener Kriterien sich sehr schwer tut und nicht bereit ist, mutig die notwendigen europäischen Standards ohne wenn und aber zu implementieren.

Bei der Umsetzung ergibt sich ein sehr uneinheitliches Bild. Die Türkei sieht offenbar in der notwen-digen Lösung der Kurdenfrage, die die Rechte von ca. 20 Millionen Kurden in der Türkei beinhaltet, die Gefahr um die Sicherheit sowie die vermeintliche Bedrohung der Unteilbarkeit des Staates. Sie spielt leider weiterhin eine hemmende Rolle bei Umsetzung der politischen Kopenhagener Kriterien durch die Organe der Exekutive, Legislative und Judikative:

" Bei der Ratifikation des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte machte die Türkei im Hinblick auf Artikel 27 einen Vorbehalt geltend. Daraufhin wurde das Recht ethnischer, re-ligiöser und sprachlicher Minderheiten auf Ausübung ihrer eigenen Kultur, Bekenntnis und Ausübung ihres eigenen Glaubens und Gebrauch ihrer eigenen Sprache eingeschränkt. Des Weiteren sieht dieser Vorbehalt vor, dass dieses Recht nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der türkischen Verfassung und des Vertrags von Lausanne von 1923 ausgelegt wird.

" Was die Bekämpfung der Diskriminierung betrifft, so wurde das im Jahr 2001 unterzeichnete Zusatzprotokoll Nr. 12 zur EMRK, das jede Form von Diskriminierung verbietet, noch nicht ratifiziert. Die Türkei verfügt immer noch nicht über eine umfassende Strategie oder umfas-sende zivil- oder verwaltungsrechtliche Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung. Fer-ner fehlt es an statistischen Daten, aus denen die Art und das Ausmaß von Diskriminierungen aus allen verbotenen Gründen wie Herkunft, Religion oder Sprache hervorgehen. Die Türkei muss den EU-Besitzstand zum Schutz vor Diskriminierung gemäß Artikel 13 des EG-Vertrags noch umsetzen und anwenden.

" Im Rundfunkbereich haben die Reformen, die die Ausstrahlung von Radio- und Fernsehsen-dungen in kurdischer Sprache ermöglichen, noch keine konkreten Ergebnisse gezeigt.

" Trotz zahlreicher Änderungen am Parteiengesetz wurde gegen mehrere prokurdische politische Parteien im Hinblick auf ihr Verbot Verfahren eingeleitet. Im März 2003 beschloss das Verfassungsgericht einstimmig die Auflösung der Demokratischen Partei des Volkes (HA-DEP). Beim Verfassungsgericht wurden außerdem Anträge zum Verbot der Demokratischen Volkspartei (DEHAP) und der Partei für Grundrechte und Freiheiten (HAK-PAR) gestellt.

" Im Rahmen der EU-Anpassungspakete wurde das Standesregistergesetz dahingehend geän-dert, dass Eltern ihren Kindern den von ihnen gewünschten Namen geben dürfen, vorausge-setzt, diese Namen stehen in Einklang mit den "moralischen Werten" und verletzen nicht die öffentliche Ordnung. Der Hinweis auf "politisch" anstößige Namen wurde aus dem Gesetz gestrichen. Im September 2003 wurde vom Innenministerium jedoch ein Rundschreiben an die Provinzen geschickt, mit dem der Geltungsbereich dieser Änderung eingeschränkt und die Eintragung von Namen mit den die gewöhnlich im Kurdischen verwendeten Buchstaben q, w und x, verboten wird.

" Keine Fortschritte wurden bei der Umsetzung des Reformpakets vom August 2002 "über das Erlernen verschiedener traditionell von türkischen Bürgern in ihrem Alltag gesprochenen Sprachen und Dialekte" erzielt. Zahlreiche Anträge auf Einrichtung kurdischer Sprachkurse wurden von den Behörden mit der Begründung abgelehnt, die Lehrpläne würden den Schwer-punkt auf die Kultur und Geschichte und nicht auf den Sprachunterricht legen. Darüber hinaus gibt es bestimmte strenge ministerielle Richtlinien, die insbesondere hinsichtlich der Staatsan-gehörigkeit und der Qualifikationen des Lehrpersonals sowie in bezug auf das erforderliche Bildungsniveau der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer die Einrichtung und Durchfüh-rung der Sprachkurse verhindern.


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

während Ihrer Regierungszeit als Ministerpräsident in Niedersachsen hat die Landesregierung Anfang der 90er Jahre beschlossen den Kindern von kurdischen Arbeitsimmigranten und Flüchtlingen den muttersprachlichen Unterricht im gesamten Bundesland anzubieten.
Diesem guten Beispiel Ihrer Landesregierung folgten die Bundesländer Bremen, Hamburg und Nord-rhein-Westfalen.
In der Türkei haben aber Millionen kurdische Kinder seit der Gründung der Republik am 29.Oktober 1923 nicht mal das Recht, in privaten Sprachkursen in ihrer Muttersprache Kurdisch das Lesen und Schreiben zu lernen, obwohl nach den Kopenhagener Kriterien Ihnen die Bildung in der Mutterspra-che zusteht.

Statt sich stärker für die Umsetzung der politischen Kriterien von Kopenhagen bis Oktober 2004 zu engagieren und eine ernsthafte und dauerhafte Lösung der Kurdenfrage innerhalb der Grenzen der Türkei anzuvisieren, mischt sich die Türkei massiv in die inneren Angelegenheiten des Irak ein. Sie wehrt sich vehement gegen eine föderale und demokratische Bundesrepublik Irak und versucht ge-meinsam mit Iran und Syrien gegen diese Entwicklung vorzugehen. Ziel der türkischen Regierung ist es, die von Kurden nach vierzigjährigem verlustreichem Kampf gegen das diktatorische Regime von Saddam Hussein erkämpften Rechte und Freiheiten in Südkurdistan (Nordirak) wieder zu vernichten. Eine solche Einmischung der Türkei in die Angelegenheiten des Nachbarstaates Irak gefährdet die Stabilität und Frieden in der Türkei und in der gesamten Region.

Wir sind wegen einigen oben geschilderten und hausgemachten Probleme der Türkei sehr besorgt, die dem Geist der politischen Kriterien von Kopenhagen zuwiderlaufen. Die Zeit drängt zu einem ver-bindlichen Urteil, ob die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt.

Die antieuropäischen Kräfte in der Türkei dürfen den Beitrittsprozess nicht torpedieren. Die Zukunft des kurdischen Volkes und der Türkei liegt in Europa. Daher bitten wir Sie während Ihres Besuchs im Februar 2004 in der Türkei und Ihren Gesprächen mit der türkischen Regierung dringend auf die Imp-lementierung der Kopenhagener Kriterien hinzuweisen.

Ermutigen und fordern Sie die türkische Regierung auf in der Kurdenfrage die europäischen Normen zu verinnerlichen und nicht an der bisherigen unzeitgemäßen sowie gescheiterten Politik des Status Quo festzuhalten.

Wir bitten Sie dringend weiter, die Türkei vor der Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Iraks abzuhalten. Die aggressive Einmischungspolitik der Türkei gegen die Kurden im Irak würde die gesamte Region destabilisieren und den erhofften Frieden in Gefahr bringen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns vor Ihrer Reise in die Türkei die Möglichkeit für einen Gesprächstermin geben könnten, falls Ihr Terminkalender es Ihnen erlaubt.

Wir wünschen Ihnen eine gute und erfolgreiche Reise und verbleiben

mit vorzüglicher Hochachtung

i.A.

Abubekir Saydam
(Geschäftsführer des IMK e.V.)


Unterzeichnerinnen/Unterzeichner:
" IMK e.V. - Internationales Zentrum für die Menschenrechte der Kurden
Dr. Hüseyin Bektas (Vorsitzender)
" KOMJIN - Kurdisches Frauenbüro in Wuppertal e.V.
Zerrin Tek (Vorsitzende)
" KOMKAR - Verband der Vereine aus Kurdistan e.V.
Fettah Timar (Vorsitzender)
" Verein gegen Kriegsverbrechen in Kurdistan e.V.
Mahmut Kilinc (Vorsitzender)
" Yezidisches Forum e.V.
Telim Tolan (Vorsitzender)
" Förderverein HAK-PAR e.V.
Abdulkadir Arslan (Vorsitzender)
" KOMCIWAN - Verband der Jugendlichen aus Kurdistan e.V.
Öznur Sezgin (Vorsitzende)

Kontaktadresse:
Abubekir Saydam
IMK e.V.
Postfach 200738, D - 53137 Bonn
Tel.: +49 /(0) 228-36 28 02
Fax: +49 /(0) 228-36 32 97
E-Mail: imkkurds@aol.com

 
Verband der Vereine aus Kurdistan Bunsenstr. 7 D-51145 Köln
Tel.: 02203-93517-0 Fax: 02203-31126
E-Mail

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